Mitgliedschaft im Eberstädter Bürgerverein
Der Eberstädter Bürgerverein von 1980 e.V. hat ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die die Ziele des Vereins durch aktive Mitarbeit fördern wollen. Außerordentliche Mitglieder können juristische Personen oder Personenvereinigungen des Handelsrechts werden, die den Eberstädter Bürgerverein fördern wollen. Zu Ehrenmitgliedern können verdiente Mitglieder gemäß § 9 Abs. 3 von der Mitgliederversammlung ernannt werden.Über die Aufnahme der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder zahlen jährliche Mitgliedsbeiträge. Die Höhe des Beitrages der ordentlichen Mitglieder wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Mitgliedsbeiträge
Folgende Jahres-Mitgliedsbeiträge sind zur Zeit zu zahlen:
12 Euro Einzelperson
20 Euro Ehepaare/Lebensgemeinschaften
25 Euro Familien
17 Euro Alleinerziehende mit einem Kind
22 Euro Alleinerziehende mit zwei Kindern
25 Euro Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern
Selbstverständlich können Sie auch einen höheren Beitrag zahlen. Geben Sie den höheren Betrag in der Beitrittserklärung an.
Wichtig
Bitte teilen Sie jede Kontoänderung unverzüglich mit, sonst muss der Eberstädter Bürgerverein erhebliche Buchungsgebühren entrichten.