In den siebziger Jahren sollten wegen des damaligen Städtebauförderungsgesetzes die alten Gebäude des Eberstädter Ortskerns abgerissen werden. Mehrfamilienhäuser waren anstatt heruntergekommener Fachwerkhäuser geplant, die Straßenbahn sollte in die Gärten verlegt werden. Dies hat die Interessengemeinschaft von Eberstädter Bürgern mit großem Einsatz verhindert.

Das Modell über die geplanten Änderungen aus dem Jahre 1973 ist im Neubau der Geibelschen Schmiede, dem Domizil des Eberstädter Bürgervereins, aufgebaut und bei Veranstaltungen Anziehungspunkt für Jung und Alt.

Um beispielhaft mit der Rettung des Ortskerns voranzukommen, gründeten am 25. April 1980 sieben Eberstädter Bürger den Eberstädter Bürgervereins (EBV) und beschlossen, die unansehnliche fränkische Hofreite, die Geibelsche Schmiede aus dem Jahre 1663, zu sanieren.

Mit Gründung des EBV waren sich die Beteiligten darüber einig „nur ein aktiver Verein ist ein lebendiger Verein“. Dieses Motto hat bis heute Priorität.

Die Geibelsche Schmiede ist heute ein Zentrum bürgerschaftlichen Gemeinsinns, sowie der kulturelle und gesellschaftliche Mittelpunkt im Herzen Eberstadts. Die Mitglieder haben in ihrer Vereinsgeschichte nicht nur Forderungen erhoben und Kritik geübt. Sie haben vielmehr eigene Ideen entwickelt, in ihrer Freizeit selbst Hand angelegt und unzählige Arbeitsstunden ehrenamtlich für die Allgemeinheit geleistet. Auf diese Weise haben die Mitglieder die alte und wertvolle Bausubstanz von 1663 vor dem Verfall gerettet und aktiv an der Stadtteilerhaltung und Stadtteilentwicklung mitgewirkt.

Kontakt allgemeininfo@e-bv.info
Hausmeister Roland Steininfo@e-bv.info
Kulturausschussvorsitzende
Petra Leskow-Stein
petra.leskow-stein@e-bv.info
Pressearbeit
Melanie Müller
melanie.mueller@e-bv.info
Arbeitsgruppe „Brunnen & Quellen“info@e-bv.info
Arbeitsgruppe „Eberstädter Weingärtner“info@e-bv.info
Arbeitsgruppe „Ewwerschter Backhaus“backes@e-bv.info

Der Eberstädter Bürgerverein von 1980 e.V. hat ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die die Ziele des Vereins durch aktive Mitarbeit fördern wollen. Außerordentliche Mitglieder können juristische Personen oder Personenvereinigungen des Handelsrechts werden, die den Eberstädter Bürgerverein fördern wollen. Zu Ehrenmitgliedern können verdiente Mitglieder gemäß § 9 Abs. 3 von der Mitgliederversammlung ernannt werden. Über die Aufnahme der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder entscheidet der Vorstand. 

Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder zahlen jährliche Mitgliedsbeiträge. Die Höhe des Beitrages der ordentlichen Mitglieder wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Bei der Jahreshauptversammlung wurde die vollständige Neufassung der Satzung des Eberstädter Bürgervereins von 1980 e.V. einstimmig beschlossen. Die Neufassung der Satzung beinhaltet die Fassung gemäß Beschluss der Gründungsversammlung vom 25. April 1980 in Darmstadt-Eberstadt, die einzelnen Satzungsänderungen vom 31.10.1984, vom 21.04.1994, vom 18.04.1997, vom 23.04.1998, vom 15.03.2000 und vom 24.03.2006.